Mit den Deutschen Rechtsalterthümern, die zuerst 1828 erschienen sind, hat Jacob Grimm ein Grundlagenwerk geschaffen, das eine neue, historische Betrachtung des deutschen Rechts eingeleitet hat. Wesentliche Impulse verdankte Jacob Grimm seinem Lehrer Friedrich Karl von Savigny, der zu den Gründern der historischen Rechtsschule in Deutschland gehörte. Jacob Grimm wollte mit den Rechtsalterthümern Materialien für das „sinnliche Element“ der deutschen Rechtsgeschichte bereitstellen. Er verstand darunter Formen und Gegenstände des Rechtslebens, die in historischen Quellen, Stammesrechten und Weistümern, Dichtung und Volksüberlieferung bezeugt sind. In sechs Teilen werden die rechtliche und gesellschaftliche Ordnung des Mittelalters, das Haus als soziale Grundeinheit der alteuropäischen Gesellschaft, Eigentum und Besitz, das Vertragsrecht, Verbrechen und Strafen sowie das Gericht vorgestellt. Von den Rechtsalterthümern ist eine große Wirkung ausgegangen, die über die Grenzen des deutschen Sprachraums hinausreichte. In Deutschland entstand mit dem ,Deutschen Rechtswörterbuch' die Erforschung der Rechtssprache als Fremdsprache. Dem Nachdruck des Werkes, mit dem Jacob Grimm den Weg für eine juristische und philologische Kulturlehre gewiesen hat, ist eine umfangreiche Einleitung von Ruth Schmidt-Wiegand beigegeben, in der der Begriff Rechtsalterthümer erklärt, die Entstehung des Textes, seine Quellen, seine Wirkung und seine Bedeutung für die gegenwärtige Forschung erläutert werden. | |
Band | |
Bd. 18 = Abt. 1, [4], Teil 2 | |
Deutsche Rechtsalterthümer | |
Grimm, Jacob | |
1992 | |
Olms-Weidmann | |
Hildesheim [u.a.] | |
PPN521182697 | |
728 | |
http://www.olmsonline.de/purl?PPN521182697 | |
Mehrbändiges Werk | |
Werke | |
Grimm, Wilhelm; Grimm, Jacob | |
1985 | |
Olms-Weidmann | |
Hildesheim [u.a.] | |
PPN521163617 | |
Literaturwissenschaft | |
http://www.olmsonline.de/purl?PPN521163617 | |