| Gesammelte Werke |
| Volume Abt. 1, Bd. 19 Wolff, Christian |
| Title page | 2 |
| Title page | 3 |
| Imprint | 4 |
| Preface | 5 |
| Title page | -1 |
| Dedication | 1 |
| Vorrede. | 9 |
| Vorrede des Uebersetzers. | 27 |
| Der erste Theil. Von dem Recht der Natur überhaupt, von den Pflichten gegen sich selbst, gegen andere und gegen GOtt. | 1 |
| Das erste Hauptstück. Von dem Unterschied der menschlichen Handlungen und ihrer Zurechnung. | 1 |
| Das zweyte Hauptstück. Von der Verbindlichkeit, dem Rechte und Gesetze, und dem Grundsatze des Rechts der Natur. | 23 |
| Das dritte Hauptstück. Von der allgemeinen Verbindlichkeit und dem allgemeinen Recht der Menschen überhaupt. | 43 |
| Das vierte Hauptstück. Von den Pflichten des Menschen gegen sich selbst, und den Rechten, die damit verbunden sind. | 65 |
| Das fünfte Hauptstück. Von den Pflichten des Menschen gegen andere, und den Rechten, die mit denselben verbunden sind. | 86 |
| Das sechste Hauptstück. Von den Pflichten gegen GOtt. | 101 |
| Der andere Theil. Von dem Eigenthume und den Rechten und Verbindlichkeiten, die daher entspringen. | 116 |
| Das erste Hauptstück. Von der Gemeinschaft der ersten Zeit, und wie das Eigenthum entstanden. | 116 |
| Das zweyte Hauptstück. Von der ursprünglichen Art das Eigenthum zu erhalten. | 133 |
| Das dritte Hauptstück. Von den Verbindlichkeiten und Rechten, welche aus dem Eigenthum entstehen. | 157 |
| Das vierte Hauptstück. Von dem Recht, das von der Gemeinschaft der ersten Zeit noch übrig ist. | 185 |
| Das fünfte Hauptstück. Von der abstammenden Art etwas zu erhalten. | 193 |
| Das sechste Hauptstück. Von der Eröfnung seiner Gedancken gegen andere. | 212 |
| Das siebente Hauptstück. Von der Art und Weise sich einem andern verbindlich zu machen, oder von dem Versprechen und Verträgen überhaupt. | 229 |
| Das achte Hauptstück. Von Erlangung des Eigenthums einer bloß besessenen Sache und von der Verjährung. | 278 |
| Das neunte Hauptstück. Von den bloß wohlthätigen Handlungen, die in einem zu Ende gebracht werden. | 290 |
| Das zehente Hauptstück. Von dem Werth der Sachen und dem Gelde. | 307 |
| Das eilfte Hauptstück. Von wohlthätigen verbindlichen Handlungen, oder von wohlthätigen Contracten. | 320 |
| Das zwölfte Hauptstück. Von den Tauschhandlungen oder beschwerlichen Contracten. | 372 |
| Das dreyzehente Hauptstück. Von den Glückscontracten. | 451 |
| Das vierzehnte Hauptstück. Von den Quasicontracten. | 471 |
| Das funfzehnte Hauptstück. Von dem Rechte, welches einem in einer fremden Sache eingeräumt worden, oder dem Pfande und Servituten. | 481 |
| Das sechzehnte Hauptstück. Von der Erbnutzbarkeit eines Gutes, und sonderlich dem Lehn. | 506 |
| Das siebzehente Hauptstück. Wie die aus dem Contract entstandene Verbindlichkeit aufgehoben wird. | 535 |
| Das achzehnte Hauptstück. Von der Art die Streitigkeiten im natürlichen Zustande zu endigen. | 552 |
| Das neunzehnte Hauptstück. Von der Auslegung. | 587 |
| Das zwanzigste Hauptstück. Von denjenigen, welche gestorben und noch nicht gebohren sind. | 602 |
| Der dritte Theil. Von der Herrschaft und den Verbindlichkeiten und Rechten, welche daher entspringen. | 612 |
| Die erste Abtheilung. Von der gemeinen Herrschaft. | 612 |
| Die zweyte Abtheilung. Von der öffentlichen Herrschaft, oder dem Recht eines Staats. | 696 |
| Der vierdte Theil. Vom Völckerrechte. | 794 |
| Das erste Hauptstück. Von dem Rechte der Völcker überhaupt. | 794 |
| Das zweyte Hauptstück. Von den Pflichten der Völcker gegen sich selbst, und denen daher entspringenden Rechten. | 799 |
| Das dritte Hauptstück. Von den Pflichten der Völcker gegen einander, und von denen daher entspringenden Rechten. | 809 |
| Das vierdte Hauptstück. Vom Eigenthum eines Volckes. | 819 |
| Das fünfte Hauptstück. Von den Bündnissen und Zusagen ohne Vollmacht. | 831 |
| Das sechste Hauptstück. Von der Art die Streitigkeiten der Völcker beyzulegen. | 846 |
| Das siebente Hauptstück. Vom Rechte des Krieges der Völcker. | 854 |
| Das achte Hauptstück. Von dem Rechte der Völcker im Kriege. | 873 |
| Das neunte Hauptstück. Von dem Frieden und dem Friedensvertrag. | 896 |
| Das zehnte Hauptstück. Vom Gesandschaftrechte. | 910 |
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